Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsstellung, die Organe und die Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Es geht zurück auf das Bundesgesetz vom 8. September 1955 zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der OeNB (Nationalbankgesetz 1955), das am 23. September 1955 im Bundesgesetzblatt (BGBl) der Republik Österreich unter Nr. 184 verlautbart wurde und am 24. September 1955 in Kraft trat.Mit Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 1984, BGBl Nr. 50, wurde das Nationalbankgesetz 1955 inklusive Novellierungen unter dem Titel „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank (Nationalbankgesetz 1984 – NBG)“ wieder verlautbart und zwischenzeitlich mehrfach novelliert.
Einen tief gehenden Eingriff brachte die NBG-Novelle 1998 (BGBl I Nr. 60/1998), die am 24. April 1998 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Anlass war die bevorstehende Teilnahme Österreichs an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ab 1. Jänner 1999 und die damit verbundene Notwendigkeit, das österreichische Notenbankrecht (Zentralbank) an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen.