Mindestreserven sind Guthaben, die Banken bei der Zentralbank halten müssen. Für die an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmenden Staaten, darunter auch Österreich, ist die Mindestreservenhaltung einheitlich geregelt. Das Mindestreservensystem des Eurosystems dient in erster Linie dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätsknappheit (Liquidität) herbeizuführen (oder zu vergrößern). Dies räumt der Europäischen Zentralbank (EZB) die Möglichkeit einer aktiven Geldpolitik durch Einsatz ihrer geldpolitischen Instrumente ein. Die mindestreservenpflichtigen Institute, d. s. Kreditinstitute nach Gemeinschaftsrecht, haben ihre Mindestreserven bei derjenigen nationalen Zentralbank zu erfüllen, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Niederlassung des Kreditinstitutes liegt. Die Reservenpflicht des einzelnen Institutes wird anhand bestimmter Positionen seiner Bilanz festgelegt. Die EZB delegierte die Überwachung der Einhaltung der Mindestreserven an die zuständigen nationalen Zentralbanken, im Falle Österreichs also an die Oesterreichische Nationalbank. Etwaige Pönalisierungen nimmt die EZB jedoch selbst vor. Mindestreserven-Guthaben werden nunmehr verzinst.