Klausel in internationalen völkerrechtlichen
Verträgen, die den gewährenden Staat verpflichtet,
den Waren und Angehörigen des
Partnerstaates die gleichen Rechte wie dem
bestbehandelten Staat seines Hoheitsgebietes
zu gewähren.
Klausel in internationalen völkerrechtlichen
Verträgen, die den gewährenden Staat verpflichtet,
den Waren und Angehörigen des
Partnerstaates die gleichen Rechte wie dem
bestbehandelten Staat seines Hoheitsgebietes
zu gewähren.