Vom Gericht im Konkursverfahren eingesetzte
Person (häufig ein Rechtsanwalt), dem die Verwaltung‘
des Restvermögens des Gemeinschuldners
übertragen wird.
Vom Gericht im Konkursverfahren eingesetzte
Person (häufig ein Rechtsanwalt), dem die Verwaltung‘
des Restvermögens des Gemeinschuldners
übertragen wird.