auch Mäkler, Handelsmakler: Selbständiger Kaufmann, der für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren übernimmt. Für seine Tätigkeit erhält der Makler die sogenannte Maklerprovision (Courtage, Kurtage). Freier Makler: An der Börse zugelassener Wertpapierhändler, der im Gegensatz zum amtlichen Makler nicht an der Festlegung der Kurse beteiligt ist, aber Geschäfte nicht nur vermittelt, sondern auch auf eigene Rechnung abschließt. er handelt vor allem mit Wertpapieren im geregelten Freiverkehr.
oder: Vermittler von Geschäften; an der Börse derjenige,
der in eigenem Namen, aber für Rechnung
seiner Kunden Käufe oder Verkäufe vornimmt.
* Broker