Lombardsatz

Jener Zinssatz, den die Österreichische Nationalbank bei Belehnung von festverzinslichen Wertpapieren berechnet. Die Banken haben die Möglichkeit, sich zusätzlich Mittel für die Kreditnachfrage der Kunden dadurch zu verschaffen, daß sie eigene Wertpapiere bei der Österreichischen Nationalbank belehnen lassen. Der Lombardsatz richtet sich nach dem Diskontsatz und ist 1/2% höher als dieser. Ähnlich wie bei Diskontpolitik kann die Österreichische Nationalbank durch Erhöhung oder Senkung des Lombardsatzes die Kreditnachfrage indirekt beeinflussen.

oder: Der von der Notenbank festgesetzte Zinssatz
für die von ihr gewährten Lombardkredite.

oder: Im Rahmen des Lombardgeschäftes hatte die OeNB bis 1998 die Möglichkeit, den Kreditinstituten Darlehen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten gegen Verpfändung von Wertpapieren zu gewähren. Den für das Lombardgeschäft geltenden Zinssatz (Lombardsatz) bestimmte der Generalrat der OeNB. 
Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht mit 1. Jänner 1999 den Ersatz des Lombardsatzes der OeNB durch den Referenzzinssatz vor, soweit der Lombardsatz in Bundesgesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen Verwendung findet.

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