Die Kammern für Land- und Forstwirtschaft
(Landwirtschaftskammern) fungieren als Interessenvertretung
der Selbständigen in der
Land- und Forstwirtschaft. Jedes Bundesland
verfügt über eine Landwirtschaftskammer. Die
gesamtösterreichischen Aufgaben werden
von der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Osterreichs in Wien wahrgenommen.