Das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen
des Gemeinschuldners zur Zeit der
Konkurseröffnung und der gesamte exekutionsunterworfene
Neuerwerb während des
Konkursverfahrens (= Aktivmasse).
Das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen
des Gemeinschuldners zur Zeit der
Konkurseröffnung und der gesamte exekutionsunterworfene
Neuerwerb während des
Konkursverfahrens (= Aktivmasse).