Das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen
des Gemeinschuldners zur Zeit der
Konkurseröffnung und der gesamte exekutionsunterworfene
Neuerwerb während des
Konkursverfahrens (= Aktivmasse).
Das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen
des Gemeinschuldners zur Zeit der
Konkurseröffnung und der gesamte exekutionsunterworfene
Neuerwerb während des
Konkursverfahrens (= Aktivmasse).
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