Gegengeschäft, bei dem ein Exporteur verpflichtet ist, wiederum Waren im Gegenwert
seines Warenexportes im Land des Käufers
zu kaufen.
Gegengeschäft, bei dem ein Exporteur verpflichtet ist, wiederum Waren im Gegenwert
seines Warenexportes im Land des Käufers
zu kaufen.