Kernkapital

Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes gemäß
Bankwesengesetz, die dem Kreditinstitut
entweder vom Aktionär auf Unternehmensdauer
zur Verfügung gestellt wurden oder aus
einbehaltenen Gewinnen resultieren. Bestandteile
des Kernkapitals sind vor allem das
* Grundkapital, das *Partizipationskapital ohne
Dividendennachschußverpflichtung und offene
Rücklagen (inkl. * Haftrücklage).

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