Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, bei ihnen eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung (Risiko) gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen.
oder: Längerfristige Anlage von Geldern zur Erzielung eines Ertrages und/oder eines Wertzuwachses.