Kapitalmarktorientierte Gesellschaften müssen laut EG-Verordnung Nr. 1606/2002 ihre konsolidierten Abschlüsse seit dem 1. Jänner 2005 gemäß IFRS erstellen. Die seit dem Jahr 2003 vom internationalen Rechnungslegungsgremium IASB (International Accounting Standards Board) entwickelten Standards werden als IFRS bezeichnet. Sämtliche vorher entwickelten Standards (International Accounting Standards – IAS) sind weiterhin gültig, sofern sie nicht vom IASB modifiziert oder durch neue Standards ersetzt werden. Bei den internationalen Rechnungslegungsstandards steht die Informationsfunktion für den Investor im Mittelpunkt.