Geschäft, das jemand mit sich selbst als Vertreter
zweier Partner abschließt. Im Effektenkommissionsgeschäft
der Kreditinstitute, bei
Ausgleich von Kauf- und Verkaufsaufträgen
üblich.
Geschäft, das jemand mit sich selbst als Vertreter
zweier Partner abschließt. Im Effektenkommissionsgeschäft
der Kreditinstitute, bei
Ausgleich von Kauf- und Verkaufsaufträgen
üblich.