Der Sektor private Haushalte umfaßt Einzelpersonen und Gruppen von Einzelpersonen in ihrer Funktion als Konsumenten und auch in ihrer Eigenschaft als Produzenten, die marktbestimmte Waren und Dienstleistungen produzieren. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen insbesondere:Wirtschaftlich Unselbständige: Dazu gehören Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionisten sowie Arbeitslose.Sonstige Privatpersonen: Dazu gehören Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen sowie Personen ohne Berufsangabe.Freie Berufe und selbständig Erwerbstätige: Dazu gehören freiberuflich Tätige (zB. Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker) und sonstige selbständig Erwerbstätige wie Einzelunternehmer (protokollierte und nicht protokollierte) und Landwirte. Auch Zusammenschlüsse von selbständig Erwerbstätigen zum Betreiben einer Arbeitsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GesBR) oder einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) gehören in diese Kategorie (zB. Praxisgemeinschaft von Ärzten, Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten).Siehe auch: Öffentliche Haushalte