Vereinbarter Teil der Endabrechnung eines
durchgeführten Auftrages, den der Auftraggeber
erst bezahlt, wenn innerhalb einer bestimmten
Frist keine Mängel auftreten bzw.
diese behoben werden.
Vereinbarter Teil der Endabrechnung eines
durchgeführten Auftrages, den der Auftraggeber
erst bezahlt, wenn innerhalb einer bestimmten
Frist keine Mängel auftreten bzw.
diese behoben werden.