Teil des Kernkapitals eines Kreditinstituts. Sie
ist eine Risikorücklage, die nur zur Deckung
von (Bilanz-)Verlusten und für Leistungen an
die *Einlagensicherung aufgelöst werden darf.
Die Höhe der Haftrücklage ist aus dem veröffentlichten
Jahresabschluß ersichtlich.