Die Geschäftsfähigkeit einer Person ist dann
gegeben, wenn sie durch eigene Handlungen
Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen
kann. Die Geschäftsfähigkeit ist bei natürlichen
Personen vom Alter und vom Geisteszustand,
bei juristischen Personen vom Gesetz
abhängig. * auch Handlungsfähigkeit