Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto wird auf den Namen
mehrerer Personen eröffnet. Man unterscheidet
zwischen UND-Konten (alle oder mehrere
Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das
Konto verfügen) und ODER-Konten (jeder
Kontoinhaber kann über das Konto allein verfügen)

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