Körperschaften öffentlichen Rechtes, die ihre
Hoheitsvenvaltung in einem räumlich begrenzten
Teil des Staatsgebietes ausüben, nämlich
Bund, Länder und Gemeinden.
Körperschaften öffentlichen Rechtes, die ihre
Hoheitsvenvaltung in einem räumlich begrenzten
Teil des Staatsgebietes ausüben, nämlich
Bund, Länder und Gemeinden.