Fiskus

(lat. = Geldkorb) Der Staat in vermögensrechtlicher
Hinsicht, insbesondere als Träger des
Staatsvermögens. Als Fiskus übt der Staat
keine Hoheitsrechte aus, sondern tritt als juristische
Person dem Bürger auf privatrechtlicher
Ebene als gleichgestellter Partner gegenüber.
Der Staat als Fiskus kann insoweit wie
eine Privatperson klagen und verklagt werden.

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