Die FMA ist eine integrierte unabhängige Allfinanzaufsichtsbehörde, die seit 1. April 2002 mit der Durchführung der Banken-, Versicherungs-, Wertpapier- und Pensionskassenaufsicht betraut ist. Sie ist der Rechtsform nach eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Trotz der Errichtung der FMA als Allfinanzaufsichtsbehörde ist die OeNB mit den im Bankwesengesetz (BWG) umschriebenen Aufgaben eng in die Bankenaufsicht eingebunden. Die Reformbestrebungen führten dazu, dass die OeNB nunmehr verpflichtend mit der Vor-Ort-Prüfung von Markt- und Kreditrisiken bei Kreditinstituten zu betrauen ist. Zusätzlich kann die OeNB laut BWG bei darüber hinausgehenden Prüfungen (z. B. bei Vor-Ort-Prüfungen der Geldwäsche) durch die FMA beauftragt werden. Die Erstellung von Gutachten durch die OeNB bleibt weiterhin aufrecht. Auch das bestehende System der Meldeerhebung und -verarbeitung durch die OeNB wird weitergeführt und der Informationsfluss zwischen der OeNB und der FMA durch die ausdrückliche Normierung einer wechselseitigen Amtshilfepflicht abgesichert.
Im Internet: http://www.fma.gv.at