Finanzinstitut

Ein Finanzinstitut ist nicht zum Betrieb von
* Bankgeschäften berechtigt, sondern betreibt
als Haupttätigkeit das Leasinggeschäft, das
Wechselgeschäft, die Beratung von Unternehmen
vor allem über Finanzdienstleistungen,
die Erteilung von Handelsauskünften undIoder
die Schließfachverwaltung.

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