Dieser Jahreszinssatz ist den *Verbrauchern
dann anzugeben, wenn der *effektive Jahreszinssatz
mangels Kenntnis des in Zukunft aushaftenden
Saldos nicht berechnet werden
kann,! wie 2.B. bei Kontokorrentkrediten und
bei Uberziehungen auf den Privatgirokonten.
Er drückt die Kreditkosten im Verhältnis zum
verfügbaren Kreditbetrag aus. Für seine Berechnung
ist anzunehmen, daß der dem Verbraucher
zur freien Verfügung stehende Kreditbetrag
zur Gänze in Anspruch genommen
wird und in einer Tranche nach einem Jahr ab
dem ersten Tag der Verfügbarkeit zurückbezahlt
wird (§ 33 Abs. 5 BWG).