Europäischer Rat

Der Europäische Rat wurde 1974 ins Leben
gerufen und kommt mindestens zweimal jährlich
zusammen. Er besteht aus den Staatsund
Regierungschefs der Mitgliedstaaten und
dem Präsidenten der Europäischen Kommission.
Er gibt der Gemeinschaftspolitik die erforderlichen
Impulse und legt die allgemeinen
politischen Zielvorstellungen fest.

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Europäischer Rat

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten (Europäische Union) sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission (EU-Kommission) zusammen. Aufgabe des Rates ist es, der EU die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse zu geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung festzulegen. Er tritt üblicherweise unter Teilnahme der EU-Außenminister zumindest zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs jenes Mitgliedstaates zusammen, der die Ratspräsidentschaft innehat. In der Praxis finden diese Treffen meistens im Juni und Dezember statt. Österreich hatte die Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 1998 inne. Der Europäische Rat ist zu unterscheiden vom Rat der EU, dem die jeweiligen Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene angehören. Er ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europarat, bei dem es sich um einen von der EU unabhängigen Zusammenschluss europäischer Staaten handelt.
Im Internet: http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/

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