Der EuGH in Luxemburg sichert gemeinsam mit dem Gericht erster Instanz die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge der EG. Er ist für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt sein können.
Im Internet: http://www.curia.eu.int/