Betriebsergebnis abzüglich erfolgswirksamer Bewertung von Wertpapieren und Beteiligungen zuzüglich realisierter Kurserfolge aus Veranlagungen (nicht aus dem Handelsgeschäft).
oder: Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit errechnet sich aus dem Betriebsergebnis abzüglich der Wertberichtigungen.