Einlagensicherung

Die Einlagensicherung dient dem Schutz von Bankguthaben im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank. Indem die Ersparnisse unbeschränkt oder zumindest bis zu einer bestimmten Obergrenze garantiert werden, sind sie auch in Krisenzeiten entsprechend gesichert. Ein Ansturm auf eine in Schwierigkeiten befindliche Bank kann durch diese vertrauensstärkende Maßnahme vermieden werden.

oder: Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen,
haben auf Grund des Bankwesengesetzes
Haftungsgesellschaften in Form einer juristischen
Person zu errichten. Diese haben nach
EU-Recht die Auszahlung von Einlagen bis zu
ÖS 260.000,- pro Einleger für den Fall zu gewährleisten,
daß die Einlagen vom Kreditinstitut
nicht zurückgezahlt werden können.

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