Eigenmittel sind das eigene Kapital einer Bank im Gegensatz zum fremden Kapital ihrer Einleger. Nicht alle Eigenmittel einer Bank dürfen in gleicher Weise zur Unterlegung herangezogen werden. Anhand ihrer Qualität unterscheidet man so genannte Ränge (engl. tiers), wobei mindestens die Hälfte der gesamten anrechenbaren Eigenmittel als Eigenkapital ersten Ranges (Tier 1) vorliegen muss (siehe auch Eigenmittelbestimmung).