Eigenmittelbestimmung

In den Eigenmittelbestimmungen wird geregelt, in welcher Höhe Kreditinstitute und Investmentfirmen für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken Eigenmittel halten müssen. Im österreichischen Bankwesengesetz wurden diesbezüglich die relevanten EU-Richtlinien umgesetzt; diese beruhen weitgehend auf den 1986 vereinbarten Regelungen von „Basel I“, die auch im Nicht-EU-Raum vielfach durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt wurden. Auf Grund der mittlerweile geänderten Risikosituation und der deutlichen Ausweitung der Bankgeschäfte werden derzeit die Eigenmittelbestimmungen neu diskutiert („Basel II“ bzw. entsprechend novellierte EU-Richtlinien). Diese Neuregelung wird in einem weiteren Schritt auch in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Schreibe einen Kommentar