Vier im Vertrag von Maastricht definierte Bedingungen, die ein EU-Mitgliedstaat für die Teilnahme an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) – also für die Einführung des Euro – erfüllen muss: 1) Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten, 2) der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten EU-Mitgliedstaaten, 3) es besteht kein übermäßiges Defizit (Referenzwerte für das Bestehen eines übermäßigen Defizits sind ein öffentliches Defizit (Finanzierungssaldo des Staats) von mehr als 3 % des BIP und eine öffentliche Verschuldung von mehr als 60 % des BIP, wenn diese nicht rückläufig ist und sich nicht hinreichend schnell dem Referenzwert nähert), 4) die zulässige Schwankungsbreite der Wechselkurse im
WKM II
wird seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen eingehalten und es erfolgte keine einseitige Abwertung gegen über dem Euro.