EG-Vertrag

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) (= Vertrag von Rom, in Kraft seit 1. Jänner 1958). Mit dem Vertrag von Rom wurde eigentlich zunächst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ins Leben gerufen; die Umbenennung in EG-Vertrag erfolgte erst mit dem EU-Vertrag (Vertrag von Maastricht = Vertrag über die Europäische Union; 1. November 1993, EUV). EG- und EU-Vertrag wurden seither durch Vertrag von Amsterdam (1. Mai 1999) und durch den Vertrag von Nizza (1. Februar 2003) weiter abgeändert. Mit dem Vertrag von Lissabon erfährt der EG-Vertrag erneut eine inhaltliche Änderung. Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats- und Regierungschefs in Lissabon unterzeichnet. Durch den Vertrag von Lissabon wird der EG-Vertrag umbenannt in den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Nach erfolgreicher Ratifikation des Vertrags von Lissabon durch die 27 Mitgliedstaaten treten der AEUV und der EUV in abgeänderter Form mit der gleichen Rechtswirkung in Kraft.

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