Verwahrung von Wertpapieren für einen anderen
Verwahrer (Zwischenvewahrer).
oder: Jede Depotbank ist berechtigt, Wertpapiere unter ihrem Namen einem anderen Verwahrer anzuvertrauen. Die entgegennehmende Bank ist der Drittverwahrer.
Verwahrung von Wertpapieren für einen anderen
Verwahrer (Zwischenvewahrer).
oder: Jede Depotbank ist berechtigt, Wertpapiere unter ihrem Namen einem anderen Verwahrer anzuvertrauen. Die entgegennehmende Bank ist der Drittverwahrer.