Doppelte oder mehrfache Belastung desselben
Steuerobjektes beim gleichen Steuerpflichtigen
durch verschiedene Steuerbehörden.
International trachtet man, die Doppelbesteuerung
durch zwischenstaatliche Abkommen
zu vermeiden oder zu verringern.
oder: Die doppelte oder mehrfache Steuerbelastung einer Person in verschiedenen Ländern. Besitzt jemand beispielsweise ausländische Wertpapiere, so kann es sein, daß von den Erträgen (Zinsen oder Dividenden) an Ort und Stelle eine Kapitalertragssteuer abgezogen wird und er die Erträge in der Heimat außerdem noch als Einkommen versteuern muß. Zur Vermeidung solcher Doppelbelastungen haben viele Länder untereinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.