Kredit, mit dem ein Kreditinstitut im internationalen
Warenhandel die Rolle eines Treuhänders
zwischen Käufer und Verkäufer übernimmt.
Der Warenwert wird dem Verkäufer gegen
Ubergabe der Verschiffungspapiere, d. h.
Faktura, Konnossement, Versicherungspolizze
1 usw. ausgezahlt.