Die Denominierung eines Wertpapiers ist die Währung, in der der Nominalwert (Nennwert) des Wertpapiers angegeben wird. Der Begriff „Neudenominierung“ bezieht sich auf ein Verfahren, demgemäß die ursprüngliche Denominierung eines in nationaler Währung emittierten Wertpapiers zum unwiderruflich festgelegten UmrechnungsÂkurs in Euro geändert wird.