Definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen“. Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages angeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Gemäß Stabilitäts- und Wachstumspakt soll das Budgetdefizit nicht höher als 3% des BIP sein (Ausnahme nur dann wenn ein Land von einem besonders scharfen Wirtschaftsabschwung betroffen ist).