Vertrag, durch den ein Darlehensnehmer, der Geld oder andere vertretbare Sachen zur freien Verfügung empfangen hat, verpflichtet wird, dem Darlehensgeber das Empfangene zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Art, Menge und Güte zurückzuerstatten.
oder: Das Darlehen ist ein *Realkontrakt, d.h. es
kommt nur durch tatsächliche Übergabe des
Geldes an den Darlehensnehmer zustande.
Uber den Darlehensvertrag wird ein Schuldschein
errichtet.