Unter Courtage versteht man die Maklergebühr, die beim Ankauf von Wertpapieren durch den Käufer bezahlt werden muß. Sie geht in einer Globalpost von Gebühren und Steuern unter, ist jedoch keineswegs so erheblich, daß sie gesondert ausgewiesen werden müßte. Gleiches gilt für den Handel in Devisen, wobei jedoch die Courtage ab einer bestimmten Betragsgrenze gesondert angeführt wird.
oder: Kommission der Bank für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.