Zentrale Verrechnung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten im Rahmen von Geld- oder Wertpapiertransaktionen vor dem Zahlungsausgleich, gegebenenfalls unter Saldierung der Zahlungen.
oder: Zentrale Abrechnung von Lieferungs- und
Zahlungsforderungen z.B. aus Wertpapiergeschäften
mit dem Ziel, den Aufwand durch gegenseitiges
Aufrechnen dieser Forderungen
möglichst gering zu halten.