Die BWA war in der Zeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. März 2002 für die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsehandels (Börse) in Österreich zuständig. Ihre Aufgaben nimmt seit 1. April 2002 die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wahr; die BWA wurde per 1. April 2002 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA übertragen.