Definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“. Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages angeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien.
Definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“. Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages angeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien.