Definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“. Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages angeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien.
Definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen“. Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages angeführten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien.
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