einer Bank sind nach Basler Definition Zinserträge + zinsunabhänige Erträge (Einkünfte abzüglich Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen; Nettoergebnis aus Finanzgeschäften; sonstige ordentliche Erträge). Nicht enthalten sind außerordentliche oder außerplanmäßige Posten. Einkünfte sind vor dem Abzug operationaler Verluste anzugeben.