Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Effekten. Ein Börsenauftrag muß bestimmte Angaben enthalten, wie: Stückanzahl und Nennwert der Papiere, ein eventuelles Preislimit nach oben oder nach unten (limitieren) sowie die Geltungsdauer des Auftrages. Ein nicht limitierter Kaufvertrag gilt billigst.