Bei Betrieblichen Vorsorgekassen handelt es sich um Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG). Die BV-Kassen sind demnach zur Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen berechtigt.
Bei Betrieblichen Vorsorgekassen handelt es sich um Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG). Die BV-Kassen sind demnach zur Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen berechtigt.