Bei Betrieblichen Vorsorgekassen handelt es sich um Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG). Die BV-Kassen sind demnach zur Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen berechtigt.
Bei Betrieblichen Vorsorgekassen handelt es sich um Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG). Die BV-Kassen sind demnach zur Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen berechtigt.
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