Betreiber eines Zahlungssystems ist, wer gewerblich tätig ist und mit dem Zweck der direkten und indirekten Erzielung von Einnahmen die zentrale Verantwortung für das Systemkonzept, die Aufbau- und Ablauforganisation, die Ordnungsmäßigkeit des laufenden Betriebes und die technische Sicherheit eines Zahlungssystems trägt.