Der Basiszinssatz ist der gesetzlich definierte Nachfolgezinssatz für den bis Ende 1998 von der OeNB verlautbarten Diskontsatz, soweit dieser als Bezugsgröße in Bundesgesetzen, Verordnungen oder in Vereinbarungen Verwendung findet. Grundlage zur Feststellung von Veränderungen des Basiszinssatzes ist ab 1. August 2002 der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, wobei erst dessen kumulierte Veränderung um 0,5 Prozentpunkte eine Veränderung des Basiszinssatzes auslöst. Der Basiszinssatz verändert sich regelmäßig in jenem Ausmaß, in dem sich der von der EZB festgelegte Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte um insgesamt mindestens 0,5 ProzentÂpunkte erhöht oder vermindert hat. Änderungen des Basiszinssatzes werden von der OeNB im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart.