Bezeichnet die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verabschiedeten Eigenkapitalvorschriften für Banken. In der EU sind alle Kreditinstitute seit 1. Jänner 2008 verpflichtet, diese Vorschriften anzuwenden. Sie ersetzen die bisherigen, aus dem Jahr 1988 stammenden Eigenkapitalvorschriften (Basel I). Basel II zielt darauf ab, die Stabilität des Finanzsystems zu stärken, indem es für risikosensitivere Regelungen sorgt, die laufende Weiterentwicklung der Risikomanagementsysteme von Kreditinstituten sicherstellt und den neuen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung trägt.