Kauft eine Bank einen Wechsel vor der Fälligkeit (dem Zahlungstermin), so diskontiert (eskontiert) sie ihn und zieht einen bestimmten Zinssatz, den Diskont, ab. Die Bank hat nun ihrerseits bei bestimmten Wechseln die Möglichkeit, diese vor der Fälligkeit bei der Österreichischen Nationalbank zur Rediskontierung einzureichen. Jenen Zinssatz, den die Österreichische Nationalbank bei der Rediskontierung verrechnet, bezeichnet man als Bankrate bzw. Diskontsatz.