Das * Bankwesengesetz verpflichtet * Kreditinstitute,
im Kassensaal Angaben über die Verzinsung
von * Spareinlagen, über bestimmte
Entgelte im Privatkundengeschäft, über den
* effektiven Zinssatz von * Verbraucherkrediten,
über den *fiktiven Jahreszinssatz, die ‚Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Angaben
über das * Einlagensicherungssystem
auszuhängen.