Jenes Gesellschaftsorgan der Aktiengesellschaft
oder Genossenschaft, das den Vorstand
bestellt, abberuft und überwacht. Der
Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung
gewählt und vertritt die Interessen der Eigentümer
(Aktionäre).
Jenes Gesellschaftsorgan der Aktiengesellschaft
oder Genossenschaft, das den Vorstand
bestellt, abberuft und überwacht. Der
Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung
gewählt und vertritt die Interessen der Eigentümer
(Aktionäre).
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